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Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Aufträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, soweit nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden. Aufträge gelten nur dann als bestätigt, wenn eine Auftragsbestätigung von Seiten des Auftragnehmers vorliegt. Sämtliche Absprachen oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers und des Auftraggebers.

1. Gegenleistung
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich der bereits geleisteten und durch die Änderung überflüssig gewordenen Programmierarbeiten, werden dem Auftraggeber berechnet.

2. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 4%, bezogen auf den Rechnungsbetrag, berechnet.
Bei Softwareentwicklungsaufträgen von Kunden, die dem Auftragnehmer nicht bekannt sind, wird bei der Auftragserteilung 30% des voraussichtliches Gesamtbetrages sofort fällig.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher vom Auftragnehmer nicht anerkannten Gegenansprüche ist nicht statthaft. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt mit Gegenansprüchen, gleich aus welchem Grunde, aufzurechnen.

3. Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Ausarbeitungen, Programmentwicklungen, ausgelieferter Software und anderen Unterlagen vor, sie dürfen Dritten ohne Genehmigung des Auftragnehmers nicht zugänglich gemacht werden.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung des dafür hingegebenen Schecks Eigentum des Auftragnehmers.

4. Liefertermin
Umstände wie nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers, höhere Gewalt, Störungen politischer und wirtschaftlicher Natur, insbesondere Streik, Aussperrung und Störungen im eigenen Betrieb oder in denen der Zulieferer, befreien uns von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins und der Preise. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermins sich ausgeschlossen.

5. Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Prüfung übersandten Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. In keinem Fall wird vom Auftragnehmer eine Haftung übernommen für mittelbare- oder Folgeschäden wie z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparung, fehlerhafte Produktionsergebnisse oder Ansprüche Dritter sowie für aufgezeichnete Daten.
Verdeckte Mängel sind sofort nach deren Feststellung dem Auftragnehmer mitzuteilen. Er hat das Recht der Nachbesserung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes.

6. Versicherungen
Wenn die dem Auftragnehmer übergebenen Manuskripte, Originale, zur Verfügung gestellte Hardware oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Feuer oder jegliche andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Wittmar, Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Wolfenbüttel.